Mitgliederbeiträge

Gültig ab 1.1.2024

Vereinsmitgliedschaft

Jahresbeiträge

Aktivmitglied

96 €

Als Aktivmitglied zählt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und aktiv am Übungbetrieb im Breitensport teilnimmt.

Ehepartner

60 €

Als Ehepartner zählt, wer Ehepartner zu einem Aktivmitglied ist.

Schüler / Student (18+)

48 €

Als „Schüler + Student volljährig“ zählt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und weiterhin zur Schule / Hochschule geht.

1. Kind

48 €

Als Kind bzw. 1. Kind zählt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und, sofern mehrere Kinder der selben Familie Mitglied sind, als erstes angemeldet wurde.

2. Kind

30 €

Als 2. Kind zählt, das nächste angemeldete Kind derselben Familie.

3. Kind und jedes weitere

0 €

Das 3. und jedes weitere Kind sind beitragsfrei. Als 3. Kind zählt, das nächste angemeldete Kind nach dem 2. Kind bei Familien mit mehreren angemeldeten Kindern. Das 3. und jedes weitere Kind sind beitragsfrei.

Passivmitglied

30 €

Als Passivmitglied zählt, wer als Funktionär, Übungsleiter oder Helfer tätig oder als Betreuer eines Kindes (Eltern-Kind-Turnen) mit anwesend oder als Kursteilnehmer im Gesundheitssport aktiv ist.

Mitglied i. Ehrenamt

30 €

Als „Mitglied im Ehrenamt“ zählt, wer im TuS Gottmadingen ein offiziell durch die Vorstandschaft bestätigtes Ehrenamt ausführt (Übungsleiter*innen, Helfer*innen, Vorstände, Beisitzer).

Anmerkungen

Gültigkeit:

An der Hauptversammlung vom 17. Oktober 2023 wurde per Beschluss festgelegt:

  • Die Mitgliederbeiträge werden zukünftig per Beitragsordnung des TuS festgelegt.
  • Die Mitgliederbeiträge werden gemäß Beitragsordnung erhöht.
  • Die Beitragsordnung tritt zum 1.1.2024 in Kraft.

Kündigung:

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum 30.11. des lfd. Jahres der Geschäftsstelle vorliegen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht (auch nicht anteilig) erstattet. Noch nicht eingezogene Beiträge des lfd. Jahres sind dennoch zu entrichten.

Volljährigkeit:

Vollendet im lfd. Kalenderjahr ein Mitglied das 18. Lebensjahr, so wird der Mitgliederstatus mit Wirkung zum 1.1. des darauf folgenden Jahres geändert.

1., 2., 3. Kind:

Bei Familien mit mehreren aktiven Kindern. Sofern sich der Mitgliederstatus des 1. Kindes durch Volljährigkeit oder Austritt ändert, wird auch der Mitgliederstatus der anderen Kinder, entsprechend der Eintrittsreihgenfolge angepasst.

Kursgebühren Sportschule für Kinder (SpoKi)

1x wöchentlich

14 € pro Monat

Der August ist beitragsfrei.

Anmerkungen:

Vereinsmitgliedschaft:

Eine Vereinsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der SpoKi

Kündigung:

Die Teilnahme an der SpoKi kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.07.  oder zum 31.12. des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Vereinsmitgliedschaft muss im Falle eines Komplettaustrittes separat gekündigt werden!

Beitragsordnung

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